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Photovoltaik Photovoltaik - Info Vergütung

Photovoltaik - Vergütung

Ihre neue Solaranlage wandelt Sonnenlicht in Strom um. Diesen können Sie dann ins öffentliche Stromnetz einspeisen oder selbst verbrauchen und in beiden Fällen damit Geld verdienen. Denn durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) werden Ihnen gleich mehrere Vergütungen staatlich garantiert, und diese gleichbleibend hoch, für 20 Jahre plus die Restmonate im Jahr der Inbetriebnahme.

Anlagen an oder auf Gebäuden* (Dach, Fassade) bei Netzeinspeisung

Inbetriebnahme ab 01.01.2012 bis 30 kWp
(Ct/kWh)
ab 30 kWp
(Ct/kWh)
ab 100 kWp
(Ct/kWh)
24,43 23,23 21,98

Anlagen an oder auf Gebäuden (Dach, Fassade) beim Eigenverbrauch

Inbetriebnahme ab 01.01.2012 bis 30 kWp
(Ct/kWh)
ab 30 kWp
(Ct/kWh)
ab 100 kWp
(Ct/kWh)
Direktverbrauchsanteil bis 30 % 8,05 6,85 5,60
Direktverbrauchsanteil ab 30 % 12,43 11,23 9,98

Freiflächenanlagen

Inbetriebnahme ab 01.01.2012 Gewerbegebiete,
auf baulichen Anlagen,
an Verkehrswegen (Ct/kWh)

Konversionsflächen,
versiegelte Flächen (Ct/kWh)

Ackerflächen (Ct/kWh)
17,94 18,76 0,00

*Hinweis Dachanlagen

§ 33 Solare Strahlungsenergie an oder auf Gebäuden
(3) Gebäude sind selbständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und vorrangig dazu bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen.

Bundesgerichtshof Leitsatz:

EEG 2004 § 5 Abs. 1, § 11 Abs. 1, § 11 Abs. 2, § 11 Abs. 3, § 11 Abs. 4 Photovoltaik-Anlagen sind nur dann im Sinne des § 11 Abs. 2 Satz 1 EEG 2004 ausschließlich auf oder an einem Gebäude angebracht, wenn das Gebäude als Trägergerüst die Hauptsache bildet, von der die darauf oder daran befestigte Anlage in ihrem Bestand abhängig ist.

Gelesen 460 mal Letzte Änderung am Montag, 02 Januar 2012 11:44
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