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Strom aus Solaranlagen: Selbsthilfe gegen steigende Stromkosten

solarBetrachtet man die Entwicklung des Strompreises seit 2001, errechnet sich eine durchschnittliche Erhöhung des Haushaltsstrompreises von 5,9 Prozent. Auch für die nächsten Jahre ist mit Strompreiserhöhungen in dieser Größenordnung zu rechnen. Aber wie können sich Endverbraucher gegen diese Entwicklung „zur Wehr setzen"?

Dabei ist der Anteil an Steuern und Abgaben* (heute rund 41% des Strompreises) am stärksten gestiegen: bei einem Drei-Personen-Musterhaushalt mit 3.500 Kilowattstunden Verbrauch pro Jahr von 12,- auf knapp 29,- Euro seit 1998. Der reine Strompreis (Erzeugung und Vertrieb) stellt heute aber noch den größten Anteil dar und beträgt bei einem Musterhaushalt ca. 40,- Euro im Monat.

Endverbraucher und auch Kleinbetriebe, die den Bärenanteil an den Kosten der Energiewende tragen, haben kaum noch Möglichkeiten, Strom und damit Stromkosten einzusparen. Oft sind die Energiesparpotenziale der Verbrauchsgeräte schon ausgereizt. Gegen steigende Strompreise hilft aber das Konzept der Selbstversorgung mit Strom aus der eigenen Energiegewinnungsanlage. Die Erzeugung von Strom aus Photovoltaik-Solaranlagen wird immer populärer. Der Energieträger Sonnenenergie ist – mit saisonalen Schwankungen – praktisch immer verfügbar und kostenlos.

Moderne Solarstromanlagen arbeiten mittlerweile hocheffizient und sind im Anschaffungspreis so stark gesunken, dass selbst erzeugter Solarstrom schon jetzt gegenüber dem einkauften „Fremdstrom" konkurrenzfähig ist. Und wer mehr Strom erzeugt als verbraucht, kann den überschüssigen Strom in das Stromnetz einspeisen und erhält dafür natürlich weiterhin eine Einspeisevergütung. Auf diese Weise wird der Abbau konventioneller Energiequellen im Strom-Versorgungssystem gefördert und die Energiewende beschleunigt.

Betreiber von Photovoltaik-Solarstromanlagen sind also in der glücklichen Situation und haben die Wahl zwischen zwei vorteilhaften Alternativen. Die Zukunft des Solarstroms liegt daher im Eigenverbrauch und in dessen enormen Kostenspar-Potenzialen.

* Die gesetzlichen Steuern und Abgaben setzen sich aus Belastungen durch das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), die Stromsteuer, die Konzessionsabgabe, die Mehrwertsteuer und das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zusammen.

Quelle: BDWE; ANTARIS SOLAR

EEG-Novelle: Ab 01.01.2012 monatliche Abschlagszahlungen für Solarstrom, auch für Photovoltaik-Altanlagen

solar1Ob und in welchem Rhythmus der Netzbetreiber gegenüber dem einspeisenden Anlagenbetreiber zu Abschlagszahlungen auf die Stromvergütung verpflichtet ist, war bisher im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) nicht eindeutig geregelt. Der Anlagenbetreiber war jedoch aufgrund seiner Zahlungsverpflichtungen aus der Finanzierung seiner Energieerzeugungsanlage oft auf regelmäßigen Zahlungsfluss angewiesen.

Das war Anlass für zahlreiche Reibereien mit den Netzbetreibern, die den Abrechnungsmodus nicht nach den Bedürfnissen des Anlagenbetreibers festlegen wollten. Die ab 01.01.2012 wirksame Fassung des EEG löst die Streitfrage im Sinne der Anlagenbetreiber. Netzbetreiber müssen monatliche Abschläge in angemessenem Umfang leisten In § 16 Abs. 1 EEG 2012 heißt es jetzt: „Auf die zu erwartenden Zahlungen sind monatliche Abschläge in angemessenem Umfang zu leisten.“

Lediglich die Höhe der Abschlagszahlungen kann noch zu Meinungsverschiedenheiten führen, erläutert Dr. Thomas Binder von der auf Solarenergie spezialisierten Kanzlei Dr. Binder, Flaig und Ritterhoff (Freiburg). Spätestens ab dem zweiten Jahr des Anlagenbetriebs dürfte der Rückgriff auf die Vergütung im ersten Jahr des Anlagenbetriebs auch hier für klare Verhältnisse sorgen.

Wichtig für Anlagenbetreiber: Die neue Regelung im EEG gilt auch ausdrücklich für Altanlagen. Auch wer zum Beispiel im Jahre 2009 eine Photovoltaik-Anlage in Betrieb genommen hat, kann ab dem 01.01.2012 monatliche Abschlagszahlungen vom Netzbetreiber fordern.

Quelle: Dr. Thomas Binder; www.pv-recht.de;

EEG-Umlage wird nur minimal erhöht

Regenerative EnergienDie Kosten für erneuerbare Energien bleiben auch im nächsten Jahr stabil. Die Ökostrom-Umlage für 2012 steigt gerade mal um 0,062 Cent pro Kilowattstunde. Damit bleibt die EEG-Umlage für das kommende Jahr auf dem Niveau von 2011.

Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) haben die neu berechnete EEG-Umlage am 14. Oktober bekanntgeben. Die Umlage erhöht sich von derzeit 3,530 Cent pro Kilowattstunde nur sehr geringfügig auf 3,592 Cent. Die Ökostrom-Umlage stellt den Anteil der vergüteten Einspeisung aus Stromerzeugungsanlagen im Strompreis dar. Die ÜNB berechnen die Umlage und geben jährlich zum 15. Oktober den Wert für das folgende Kalenderjahr bekannt.

„Nachdem die EEG-Umlage für das laufende Jahr gegenüber 2010 um über 70 Prozent gestiegen war, liegt sie für das Jahr 2012 weiterhin auf dem Niveau von 2011. Gründe für das stabile Niveau sind u. a. der erwartete Anstieg der Preise an der Strombörse und ein geringerer Zubau an Photovoltaik-Anlagen. So liegt der für 2012 erwartete Zubauwert von 4,5 Gigawatt deutlich unter dem Wert des Boomjahres 2010 (7 Gigawatt)“, sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

Bei der Ermittlung der EEG-Umlage zeigen sich auch erstmals deutlich die effizienzsteigernden Effekte der Ausgleichsmechanismus-Verordnung. Dieser Mechanismus führt dazu, dass die operativen Kosten bei den ÜNB sinken. Außerdem enthält die EEG-Umlage 2012 zum ersten Mal auch eine sog. Liquiditätsreserve in Höhe von 3 Prozent des in 2012 erwarteten Differenzbetrags. Weil sie einen möglichen Anstieg in 2013 dämpft, kommt die einmal aufgebaute Liquiditätsreserve den Zahlern der Umlage, also überwiegend den privaten Haushalten, in den Folgejahren wieder zugute.

Quelle: Bundesnetzagentur